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Sachbezüge im Lohn: Das sollten Arbeitgeber wissen


Sachbezüge sind für viele Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeitenden zusätzliche Vorteile zu bieten – oft sogar steuerlich begünstigt. Ob Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder andere geldwerte Vorteile: Richtig eingesetzt können Sachbezüge sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer interessant sein.


Doch bei der Umsetzung gibt es einige wichtige Regeln. In diesem Beitrag erfährst du was Sachbezüge im Lohn sind, welche steuerlichen Vorteile möglich sind und worauf Arbeitgeber bei der Sachbezugsfreigrenze achten müssen.


Moderne Illustration zu Sachbezügen im Lohn: Darstellung verschiedener Mitarbeiterbenefits wie Gutscheine, Tankkarte, Fahrrad, Essenszuschuss und Geldbörsen neben einer Checkliste mit Euro-Symbol – Symbol für steuerbegünstigte Sachleistungen für Arbeitnehmer.

Was sind Sachbezüge im Lohn?


Sachbezüge sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, die nicht als Geld ausgezahlt werden, sondern in Form von Waren oder Dienstleistungen gewährt werden.


Typische Beispiele für Sachbezüge sind:

  • Tankgutscheine

  • Gutscheinkarten

  • Essenszuschüsse

  • Jobtickets

  • Dienstfahrräder

  • Waren oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens


Diese Leistungen gelten als geldwerter Vorteil und müssen grundsätzlich in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sachbezüge jedoch steuerlich begünstigt sein.


Warum Sachbezüge für Arbeitgeber interessant sind


Sachbezüge werden von vielen Unternehmen gezielt als Mitarbeiterbenefit eingesetzt. Sie können eine sinnvolle Ergänzung zum Gehalt sein und gleichzeitig steuerliche Vorteile bieten.


Mögliche Vorteile sind:

  • höhere Mitarbeiterzufriedenheit

  • stärkere Mitarbeiterbindung

  • zusätzliche Motivation im Team

  • steuerliche Vorteile gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung


Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte können solche Zusatzleistungen ein wichtiger Faktor sein.


Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze?


Eine der wichtigsten Regelungen betrifft die sogenannte Sachbezugsfreigrenze.


Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden Sachleistungen bis zu 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Wichtig: Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag.


Das bedeutet:

  • Bis 50 € pro Monat bleibt der Sachbezug steuerfrei.

  • Wird diese Grenze überschritten, kann der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig werden.


Beispiel

Ein Mitarbeiter erhält einen Tankgutschein über 50 € pro Monat.Dieser Vorteil bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Erhält der Mitarbeiter jedoch einen Gutschein über 55 €, kann der komplette Betrag steuerpflichtig werden.


Deshalb ist es wichtig, die monatliche Grenze genau einzuhalten.


Welche Sachleistungen unter die Freigrenze fallen


Typische Sachleistungen innerhalb der 50-€-Freigrenze sind zum Beispiel:

  • Tankgutscheine

  • Gutscheinkarten für bestimmte Händler

  • Warengutscheine

  • Sachgeschenke

  • Gutscheine für Dienstleistungen


Entscheidend ist, dass es sich um eine Sachleistung handelt und nicht um frei verfügbares Geld. Wenn Mitarbeitende sich den Betrag auszahlen lassen können, wird die Leistung meist nicht mehr als Sachbezug anerkannt.


Wie Arbeitgeber die Sachbezugsfreigrenze prüfen können


Für Arbeitgeber ist es wichtig, die aktuellen Regelungen im Blick zu behalten, da sich steuerliche Vorgaben ändern können.


Die gültigen Werte können Unternehmer zum Beispiel hier nachschlagen:

  • beim Bundesministerium der Finanzen

  • in den Lohnsteuer-Richtlinien

  • über Lohnabrechnungsprogramme oder Lohnsoftware

  • bei der Lohnbuchhaltung oder Steuerkanzlei


Viele Unternehmen lassen Sachbezüge direkt über die Lohnabrechnung prüfen, um sicherzustellen, dass die Freigrenze korrekt eingehalten wird.


Sachbezüge richtig dokumentieren


Damit Sachbezüge steuerlich anerkannt werden, ist eine saubere Dokumentation wichtig.


Arbeitgeber sollten darauf achten, dass:

  • die Sachleistung klar dokumentiert ist

  • der Sachbezug in der Lohnabrechnung erfasst wird

  • die monatliche Freigrenze eingehalten wird


Eine strukturierte Dokumentation erleichtert auch mögliche Prüfungen durch Finanzamt oder Sozialversicherung.


Typische Fehler bei Sachbezügen


In der Praxis treten immer wieder ähnliche Fehler auf.


Gutscheine werden als Geld behandelt

Wenn Mitarbeitende sich den Gutscheinbetrag auszahlen lassen können, gilt dies meist nicht mehr als Sachbezug.


Freigrenze wird überschritten

Schon eine kleine Überschreitung kann dazu führen, dass der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.


Fehlende Dokumentation

Sachbezüge müssen korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.


Fazit


Sachbezüge können eine attraktive Möglichkeit sein, Mitarbeitenden zusätzliche Vorteile zu bieten und gleichzeitig steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Besonders die Sachbezugsfreigrenze von 50 € pro Monat macht diese Leistungen für viele Unternehmen interessant.


Wichtig ist jedoch, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Leistungen korrekt dokumentiert werden. So lassen sich steuerliche Risiken vermeiden und Sachbezüge sinnvoll in die Mitarbeitervergütung integrieren.

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