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Jahreswechsel 2026: Änderungen bei Sozialversicherung & Lohnsteuer – das müssen Unternehmen jetzt beachten

Aktualisiert: 9. März

Der Jahreswechsel bringt in der Lohnabrechnung fast immer neue Werte und Grenzen mit sich. Wenn diese Anpassungen nicht rechtzeitig in der Lohnsoftware, in den Stammdaten und in den internen Abläufen ankommen, sind Rückfragen, Korrekturen und unnötiger Aufwand vorprogrammiert.


Illustration zu Änderungen 2026 bei Sozialversicherung und Lohnsteuer: Moderne Grafik in Grün- und Blautönen mit der Jahreszahl 2026, Symbolen für Kalender, Wachstum und Prüfung sowie abstrahierten Personen und Diagrammen als Sinnbild für neue Regelungen und Fristen.

Hier findest du die wichtigsten Änderungen für 2026 kompakt und praxisnah – inklusive einer kurzen To-do-Liste für Arbeitgeber. (Allgemeine Information aus der Praxis, keine Steuerberatung.)



1) Neue Beitragsbemessungsgrenzen: Mehr Entgelt wird beitragspflichtig


Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) legen fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.


2026 gelten u. a.:


  • Kranken- & Pflegeversicherung (bundeseinheitlich): 69.750 € jährlich / 5.812,50 € monatlich

  • Renten- & Arbeitslosenversicherung (bundeseinheitlich): 101.400 € jährlich / 8.450 € monatlich


Was das bedeutet: Bei höher vergüteten Mitarbeitenden können sich die Beiträge erhöhen. Wichtig ist, dass die neuen Werte korrekt im System hinterlegt sind.



2) Bezugsgröße 2026: Rechengröße steigt


Die Bezugsgröße ist eine zentrale Rechengröße in der Sozialversicherung (relevant z. B. in bestimmten Sonderfällen).


  • 2026: 47.460 € jährlich / 3.955 € monatlich (bundeseinheitlich)



3) Krankenversicherung: Zusatzbeitrag im Blick behalten


In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt zum allgemeinen Beitragssatz der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Für 2026 wird ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 % genannt (die tatsächliche Höhe hängt von der Krankenkasse ab).


Praxis-Tipp: Bei Kassenwechseln oder neuen Mitarbeitenden die Krankenkasse/Beitragssätze sauber erfassen, damit Abzüge und Arbeitgeberanteile stimmen.



4) Jahresarbeitsentgeltgrenzen: GKV-Status zum Jahreswechsel prüfen


Mit den neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) kann sich ändern, ob Mitarbeitende krankenversicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind.


2026:


  • Allgemeine JAEG: 77.400 € jährlich

  • Besondere JAEG: 69.750 € jährlich


Wichtig: Zum Jahresbeginn prüfen, ob jemand die Grenze über- oder unterschreitet – das kann Melde- und Entscheidungsbedarf auslösen.



5) Mindestlohn & Minijobgrenze: Stunden/Verträge prüfen


Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Minijobgrenze, da sie an den Mindestlohn gekoppelt ist:


  • Minijobgrenze ab 01.01.2026: 603 € monatlich (zuvor 556 €)


Praxis-Tipp: Bei Minijobs rechtzeitig prüfen:


  • passen vereinbarte Stunden noch zur neuen Grenze?

  • gibt es weitere Minijobs (Zusammenrechnung)?



6) Sachbezugswerte 2026: neue Werte verpflichtend anwenden


Wer Unterkunft oder Verpflegung als Sachbezug gewährt, muss die aktuellen Werte nutzen – sonst stimmen Lohnsteuer und Sozialversicherung nicht.


2026 (u. a.):


  • Verpflegung gesamt: 345 € monatlich

    • Frühstück: 71 €

    • Mittag-/Abendessen: je 137 €

  • Unterkunft: 285 € monatlich



7) Sonderthemen 2026 (je nach Unternehmen relevant)


Aktivrente (weiterarbeiten im Rentenalter)


Es wird eine Regelung genannt, nach der Altersvollrentner im Regelrentenalter, die weiterarbeiten, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei erhalten können – aber nicht sozialversicherungsfrei (und nicht im Minijob).


Hinweis: Wenn das bei dir relevant ist, unbedingt den konkreten Einzelfall prüfen lassen.

Entfernungspauschale


Für 2026 wird außerdem genannt: 0,38 € ab dem 1. Entfernungskilometer (mit einem Höchstbetrag von 4.500 € in bestimmten Fällen).



Kurz-Checkliste für Arbeitgeber: Was jetzt zu tun ist


  • Lohnsoftware aktualisieren (BBG, Bezugsgröße, Beitragssätze, Sachbezugswerte)

  • GKV-Status prüfen (JAEG: Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit)

  • Minijobs prüfen (603-€-Grenze, Stunden & Verträge anpassen)

  • Mindestlohn umsetzen (auch bei Aushilfen/Minijobs)

  • Sachbezüge korrekt bewerten (Verpflegung/Unterkunft)

  • Sonderfälle markieren (z. B. weiterarbeitende Rentner, Fahrtkostenregelungen)



Fazit


Die meisten Fehler zum Jahreswechsel entstehen nicht durch „komplizierte Gesetze“, sondern durch fehlende Updates und unklare Abläufe. Wer die neuen Werte frühzeitig einspielt und Statusfälle systematisch prüft, spart sich Korrekturen – und startet sauber ins neue Jahr.


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