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Digitale Buchhaltung: Welche Belege müssen aufbewahrt werden?


Die Buchhaltung wird in immer mehr Unternehmen digital organisiert. Rechnungen werden per E-Mail empfangen, Belege mit dem Smartphone fotografiert und Dokumente in der Cloud gespeichert. Das spart Zeit und erleichtert die Zusammenarbeit mit der Buchhaltung oder dem Steuerbüro.


Doch eine Frage taucht dabei immer wieder auf: Welche Belege müssen eigentlich aufbewahrt werden – und wie lange?


In diesem Beitrag erklären wir dir einfach und verständlich, welche Unterlagen in der digitalen Buchhaltung archiviert werden müssen, welche Fristen gelten und worauf Unternehmen bei der digitalen Belegablage achten sollten.


Moderne Illustration zur digitalen Buchhaltung: Laptop, Tablet und Smartphone mit digitalen Belegen und Diagrammen, daneben Ordner mit Dokumenten, Münzen und eine Lupe – Symbol für digitale Belegverwaltung und Archivierung in der Buchhaltung.

Warum die Belegaufbewahrung so wichtig ist


Belege sind die Grundlage jeder Buchhaltung. Sie dokumentieren Geschäftsvorfälle und dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.


Fehlen Belege oder sind sie nicht korrekt archiviert, kann das bei einer Prüfung problematisch werden. Deshalb gelten für Unternehmen gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen.


Auch in der digitalen Buchhaltung gilt: Jeder Geschäftsvorfall muss durch einen Beleg nachvollziehbar sein.



Welche Belege müssen aufbewahrt werden?


Grundsätzlich müssen alle Unterlagen archiviert werden, die für die Buchführung und Besteuerung relevant sind.


Dazu gehören unter anderem:


Eingangsrechnungen

Alle Rechnungen, die dein Unternehmen erhält – egal ob per Post oder digital.


Beispiele:

  • Lieferantenrechnungen

  • Online-Rechnungen (z. B. Software-Abos)

  • Handwerkerrechnungen


Ausgangsrechnungen

Auch Rechnungen, die dein Unternehmen selbst erstellt, müssen archiviert werden.


Das betrifft zum Beispiel:

  • Rechnungen an Kunden

  • Gutschriften

  • Stornorechnungen


Kassenbelege und Quittungen

Alle Belege, die Bargeldzahlungen dokumentieren, müssen ebenfalls aufbewahrt werden.


Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kassenbons

  • Quittungen

  • Kassenberichte


Kontoauszüge

Kontoauszüge dokumentieren Zahlungsein- und -ausgänge und sind wichtige Buchungsgrundlagen.


Sie können sowohl digital als auch in Papierform aufbewahrt werden.


Verträge und geschäftliche Vereinbarungen

Verträge können steuerlich relevant sein und sollten daher ebenfalls archiviert werden.


Beispiele:

  • Mietverträge

  • Leasingverträge

  • Dienstleistungsverträge

  • Darlehensverträge


Lohnunterlagen

Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, gehören auch Unterlagen zur Lohnabrechnung zur Buchhaltung.


Dazu zählen etwa:

  • Lohnabrechnungen

  • Meldungen zur Sozialversicherung

  • Arbeitsverträge



Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?


Für Unternehmen gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen.


10 Jahre Aufbewahrungsfrist

Diese Frist gilt zum Beispiel für:

  • Rechnungen

  • Buchungsbelege

  • Kontoauszüge

  • Jahresabschlüsse

  • Kassenbücher


6 Jahre Aufbewahrungsfrist

Diese Frist gilt unter anderem für:

  • Geschäftsbriefe

  • Angebote

  • Auftragsbestätigungen

  • sonstige geschäftliche Korrespondenz


Digitale Belege richtig archivieren


Digitale Buchhaltung bedeutet nicht nur, Dokumente zu scannen oder zu speichern. Wichtig ist, dass die Unterlagen ordnungsgemäß archiviert werden.


Das bedeutet unter anderem:

  • Belege müssen vollständig und unveränderbar gespeichert werden

  • Dokumente müssen jederzeit auffindbar sein

  • Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben

  • Belege dürfen nicht einfach gelöscht oder überschrieben werden


Viele Unternehmen nutzen dafür spezielle Buchhaltungssoftware oder digitale Belegarchive.


Typische Fehler bei der digitalen Belegablage


In der Praxis sehen wir häufig ähnliche Probleme:

  • Belege werden nicht vollständig gesammelt. Gerade Online-Rechnungen gehen schnell verloren.

  • Dokumente werden nur lokal gespeichert. Ohne strukturierte Ablage sind Belege später schwer auffindbar.

  • Papierbelege werden nicht digitalisiert. Das erschwert die Zusammenarbeit mit der Buchhaltung.

  • Unklare Ablagestrukturen. Wenn jeder Belege anders speichert, entsteht schnell Chaos.


Tipp aus der Praxis: Eine klare Belegstruktur


Eine einfache Ordnerstruktur kann schon viel Ordnung bringen.


Zum Beispiel:

  • Eingangsrechnungen

  • Ausgangsrechnungen

  • Bank

  • Kasse

  • Verträge


Innerhalb dieser Ordner können die Belege zusätzlich nach Jahr oder Monat sortiert werden.


Fazit


Digitale Buchhaltung erleichtert den Umgang mit Belegen erheblich – vorausgesetzt, die Dokumente werden korrekt archiviert. Unternehmen sollten darauf achten, alle steuerlich relevanten Unterlagen vollständig und strukturiert aufzubewahren.


Wenn Belege sauber organisiert sind, spart das nicht nur Zeit in der Buchhaltung, sondern sorgt auch dafür, dass du bei Prüfungen jederzeit den Überblick behältst.


Kurz gesagt: Eine gute digitale Belegablage ist die Grundlage für eine effiziente und sichere Buchhaltung.

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